Neuregelung AU - Änderungen im Kraftfahrzeugsteuergesetz - Ökokraftstoff E10
Änderungen bei der Hauptuntersuchung
Die 47. Änderungsverordnung der StVZO tritt nicht wie geplant zum 1.April 2012 ,
sondern frühestens zum 1.Juli 2012 in Kraft.Die HU Neuerungen sind z.B. eine Probefahrt mit mindestens acht Stundenkilometer vor der Prüfung,
der Wegfall der Rückdatierung der Plaketten und ein einheitlich detaillierter Prüfbericht.
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wichtige Informationen |
Öko-Kraftstoff E10 Deutlicher Mehrverbrauch ? Quelle: KFZ-Betrieb |
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Super-E10 sorgt weiter für Verunsicherung „Auto Bild“ entfacht Streit um Verbrauchswerte Die Einführung des Super-E10 sorgt derzeit an den Tankstellen wie in den Kfz-Betrieben für Gesprächsbedarf. Der neue Kraftstoff Super E10, der seinen Namen dem auf zehn Prozent erhöhten Anteil an Bio-Ethanol verdankt, sorgt für Unruhe an den Zapfsäulen und in den Werkstätten. Während die Verbraucher weiterhin großen Erklärungs- und Aufklärungsbedarf haben, sind die Mineralölkonzerne bereits dabei, das bisherige Benzin mit fünf Prozent Ethanolanteil aus dem Verkehr zu ziehen. Nach Marktführer Aral sowie anderen Anbietern hat auch der Branchenzweite Shell mit dem Verkauf von E10 begonnen. Ausgehend von Bayern und Baden-Württemberg strebt Shell nach eigenen Angaben die schnelle Belieferung seiner 2.200 Stationen während des ersten Quartals an. Das bisherige Superbenzin mit 5 Prozent Ethanol (E5) und 95 Oktan werde im Gegenzug in den nächsten Wochen komplett vom Markt verschwinden. Millionen Autofahrer, deren Fahrzeuge kein E10-Benzin vertragen, müssen dann auf höherwertiges Benzin mit 98 Oktan umsteigen (Super Plus) und je nach Anbieter fünf bis acht Cent je Liter mehr bezahlen. Bioethanol-Verband weist Verbrauchsvorwürfe zurück Für Verärgerung sorgt in diesem Zusammenhang die Behauptung, der E10-Kraftstoff würde zu einem Mehrverbrauch und damit letztlich zu versteckten Kostensteigerungen führen. Zu diesem Ergebnis war „Auto Bild“ in einem Flottenversuch gekommen. Gegen diesen Befund wehrt sich jetzt allerdings der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e.V“ in einer Mitteilung vom Montag. „Aus technischen Gründen können diese Verbrauchsunterschiede jedoch nicht durch die Verwendung von E10 verursacht worden sein. Ein Mehrverbrauch von fünf Prozent gegenüber Super ist durch den niedrigeren Energiegehalt von E10 nicht erklärbar“, nimmt die Erklärung Bezug auf die Ergebnisse von „Auto Bild“. Zwar habe der E10- Kraftstoff einen niedrigeren Energiegehalt als herkömmliches Benzin. Er könne aber maximal 1,9 Prozent Mehrverbrauch erklären. Seite 2: Hersteller und Autohäuser müssen helfen Wirklich problematisch am E10-Kraftstoff ist allerdings die Tatsache, dass ihn etwa jeder zehnte Pkw mit Ottomotor nicht verträgt. „Bio-Ethanol hat eine korrosive Wirkung. Es greift Komponenten an, mit denen der Kraftstoff in Berührung kommt: vom Einfüllstützen bis zur Einspritzdüse“, erläuterte Neofitos Arathymos, Leiter des ZDK-Referats Technik, im Gespräch mit »kfz-betrieb ONLINE«. Deshalb ist es entscheidend, dass sich die Autofahrer über die Verträglichkeit informieren oder von ihren Werkstätten informiert werden. Aufklärung durch Autohäuser und Werkstätten Die Mineralölwirtschaft wiederum beklagt, dass sie unverschuldet in die Kritik der Verbraucher gerät, obwohl die E10-Einführung eine politische Entscheidung war. „Wir stellen leider fest, dass die Verbraucher weder vom Gesetzgeber noch von der Automobilindustrie ausreichend über die Verträglichkeit des neuen Kraftstoffs für ihr Auto aufgeklärt wurden“, klagt etwa Aral-Chef Stefan Brok. Eine rechtlich verbindliche Beratung für die Autofahrer müsse die Automobilwirtschaft leisten. Welche Modelle nun E10 vertragen, ist eine Wissenschaft für sich. Die Deutschen Automobil Treuhand (DAT) hat die Erkenntnisse in einer Liste zusammengetragen, die auch Kontaktadressen bei den Herstellern und Importeuren nennt. Weitere Informationen gibt eine Broschüre des ZDK, die für Mitglieder über die internen Seiten abzurufen sind. Super Plus wird Schutzsorte Gesetzlich ist sichergestellt, dass es dauerhaft Benzin geben wird, mit dem E10-kritische Fahrzeuge betankt werden können: Die Mineralölkonzerne sind gesetzlich verpflichtet, eine „Schutzsorte“ mit maximal fünf Prozent Ethanol (E5) an jeder Tankstelle anbieten. Nicht im Gesetz steht allerdings, dass es sich um Kraftstoff mit 95 Oktan handeln muss. Die Mineralölwirtschaft verweist entsprechend auf die zu erwartende sinkende Nachfrage, für die es sich nicht lohne, Kapazitäten und Logistik bereitzuhalten. Somit hätten die Tankstellen keine andere Wahl, als ihr sowieso weiterhin vertriebenes Benzin mit 98 Oktan (Super Plus) als Schutzsorte anzubieten. „Das entspricht in vollem Umfang den gesetzlichen Regelungen“, heißt es dazu vom Mineralölwirtschaftsverband. Andreas Grimm/dpa Quelle: KFZ-Betrieb |